| Steuerarten in Verbindung mit Pflanzenölen und deren Verwendung: |
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| Diesel-Steuer ab 2007 erhöht ? |
ENERGIE-STEUER
Grundlage der neuen Energiesteuer ist das Energiesteuergesetz (EStG) und die Energiesteuerdurchführungsverordnung (EStDVo)
Ab 01.08.2006 wurden Biokraftstoffe in die Reihe der besteuerten Energiestoffe aufgenommen. Bezüglich Pflanzenöl gilt grundsätzlich folgendes:
Pflanzenöl nach DIN V 51605 als Mineralöl für den Verbrauch in Fahrzeugen (tritt zum 01.01.2007 in Kraft) ist bis 31.12.2007 steuerentlastet, bzw. begünstigt. alle anderen Pflanzenöle, die diese Norm nicht erreichen (Soja-, Palm-, Sonnenblumen-, und andere Öle) werden ab 01.01.2007 voll mit 47 Cent/Liter besteuert.
Besteuerung von Pflanzenöl:
bis 31.12.2007: 0 EUR-ct/l
bis 31.12.2008: 10 EUR-ct/l
bis 31.12.2009: 18 EUR-ct/l
bis 31.12.2010: 26 EUR-ct/l
bis 31.12.2011: 33 EUR-ct/l
ab 01.01.2012: 45 EUR-ct/l
ab dem 01.01.2007 wird auf Pflanzenöl als Kraftstoff erstmalig eine Quotensteuer in Höhe von 2,15 Cent/L erhoben, die als Verbrauchssteuer in gleicher Höhe aufwandserhöhend wirkt. Diese Steuer resultiert aus der voll zu versteuernden Beimischquote in Höhe von 4,4% Biodiesel in mineralischen Diesel (Zwangsbeimischung, sogenannter B5-Markt), die mit 47,04 Cent/L belastet wird. Auch die Verwendung von Pflanzenöl als Reinkraftstoff (so genannter B100-Markt) unterliegt in Höhe der Quote der Vollbesteuerung.
Ab sofort werden wir alle Verkaufspreise für Lieferungen ab Januar 2007 mit dem ausdrücklichen Hinweis zzgl. bzw. inkl. dieser Steuer benennen. Auf allen Rechnungen werden wir diese Steuer separat ausweisen. Analog der jahrelangen Praxis des Mineralölgeschäftes wird die Preisgestaltung incl. der Steuer zukünftig umgesetzt.
Ergänzend zum EStG wurden im Biokraftstoffquotengesetz Normparameter für die steuerliche Einstufung von Biokraftstoffen als Reinkraftstoff festgelegt. Für Pflanzenöl bedeutet das die Spezifikation nach DIN V 51605. Da diese Norm zunächst ausschließlich für Rapsöl definiert wurde und mit der Jodzahl das spezifische Fettsäuremuster nur dieser einzigen Ölpflanze beschrieben wurde, kann ab Januar zunächst auch nur reines Rapsöl diese fiskalische Anforderung erfüllen. Faktisch werden damit andere Pflanzenöle vom reinen Biokraftstoffmarkt verdrängt, was nicht dem technisch-technologischem Entwicklungsstand entspricht und damit einen aus unserer Sicht nicht begründeten und eklatanten Markteingriff darstellt.
Passend dazu wurde Ende Dezember auch die Durchführungsverordnung beschlossen.
Laut einer Entscheidung des Bundesfinanzgerichtshofes
wird Rapsöl, auch raffiniertes Rapsöl mit 7% ermäßigtem
Steuersatz berechnet, auch wenn es technisch (Verbrennung in Motoren,
Schmieröl) verwendet wird. Grundlage der Entscheidung ist die Bedingung,
das das Öl unter Lebensmittelumständen hergestellt wird. Unser
Öl erfüllt diese Forderung und wird deshalb mit einem Steuersatz
von 7% belegt.
Ausnahme: wenn das Öl aus anderen Gründen
(Forderung der BLE – Energieraps, NaWaRo-Raps darf nicht in den
Food-Breich gehen) lebensmitteluntauglich, sprich mit 3% Biodiesel vergällt
wird, ist 19% MwSt. zu erheben.
EU will Tanktourismus durch höhere
Dieselsteuer bekämpfen
BRÜSSEL (Dow Jones)--Ein neuer Vorstoß
der EU-Kommission, durch höhere Mindestsätze auf die Besteuerung von Diesel
den "Tanktourismus" von Lastwagen einzudämmen, ist um zwei Wochen
auf den 28. Februar verschoben worden. Budgetkommissarin Dalia Grybauskaite,
bekannt für ihr großes Interesse an allen Steuerplänen, wolle sich den
Vorschlag genauer ansehen, sagten mit dem Fall Vertraute am Montag in
Brüssel. Das Vorhaben ist seit längerem geplant. Auch deutsche Spediteure
drängen auf höhere Mindestsätze für den Treibstoff und führen als Argument
Wettbewerbsnachteile gegenüber der Konkurrenz aus Staaten mit niedrigen
Steuersätzen an.
Laut Kommission kann ein großer Lkw bis zu 3.000 km mit einer Tankfüllung
fahren. Entsprechen häufig werde von Transportunternehmen in Ländern mit
hoher Dieselsteuer die Chance genutzt, jenseits der Grenze wie beispielsweise
im billigen Luxemburg zu tanken. Diese Umwege verursachten Umwelt- und
Straßenschäden, sagte die Sprecherin des federführenden Kommissars Laszlo
Kovacs. "Das Problem kann nicht auf die leichte Schulter genommen
werden", fügte sie hinzu.
Allerdings ist im EU-Ministerrat bei allen Steuerfragen Einstimmigkeit
erforderlich. Widerstand wird nicht nur aus Luxemburg, Spanien und Griechenland
erwartet - die sich nicht an den derzeit gültigen Mindestsatz halten -
sondern auch aus einigen der neuen Mitgliedstaaten wie Polen.
Kovacs plant, die Mindeststeuer auf Diesel bis 2012 von derzeit 305 auf
358 EUR pro 1.000 Liter anzuheben. Die nächste Stufe soll bis 2014 mit
einem Mindestsatz von 380 EUR folgen. Bislang war in der EU bis 2010 eine
Erhöhung des Mindestsatzes auf 330 EUR vorgesehen. Die Bundesregierung
befürwortet die Pläne der Kommission. Der deutsche Steuersatz wird mit
470 EUR pro 1.000 Liter Diesel auch weiterhin erheblich über den von Brüssel
angestrebten neuen Mindestsätzen liegen.
Quelle: http://www.news.de.porias.com/meldung2340.html

