Steuerarten in Verbindung mit Pflanzenölen und deren Verwendung:
ENERGIE-STEUER
QUOTEN-STEUER
MEHRWERT-STEUER
Diesel-Steuer ab 2007 erhöht ?
 

ENERGIE-STEUER

 

Grundlage der neuen Energiesteuer ist das Energiesteuergesetz (EStG) und die Energiesteuerdurchführungsverordnung (EStDVo)

Ab 01.08.2006 wurden Biokraftstoffe in die Reihe der besteuerten Energiestoffe aufgenommen. Bezüglich Pflanzenöl gilt grundsätzlich folgendes:

Pflanzenöl nach DIN V 51605 als Mineralöl für den Verbrauch in Fahrzeugen (tritt zum 01.01.2007 in Kraft) ist bis 31.12.2007 steuerentlastet, bzw. begünstigt. alle anderen Pflanzenöle, die diese Norm nicht erreichen (Soja-, Palm-, Sonnenblumen-, und andere Öle) werden ab 01.01.2007 voll mit 47 Cent/Liter besteuert.


Besteuerung von Pflanzenöl:

bis 31.12.2007: 0 EUR-ct/l

bis 31.12.2008: 10 EUR-ct/l

bis 31.12.2009: 18 EUR-ct/l

bis 31.12.2010: 26 EUR-ct/l

bis 31.12.2011: 33 EUR-ct/l

ab 01.01.2012: 45 EUR-ct/l

 

 

Quotensteuer

 

ab dem 01.01.2007 wird auf Pflanzenöl als Kraftstoff erstmalig eine Quotensteuer in Höhe von 2,15 Cent/L erhoben, die als Verbrauchssteuer in gleicher Höhe aufwandserhöhend wirkt. Diese Steuer resultiert aus der voll zu versteuernden Beimischquote in Höhe von 4,4% Biodiesel in mineralischen Diesel (Zwangsbeimischung, sogenannter B5-Markt), die mit 47,04 Cent/L belastet wird. Auch die Verwendung von Pflanzenöl als Reinkraftstoff (so genannter B100-Markt) unterliegt in Höhe der Quote der Vollbesteuerung.

Ab sofort werden wir alle Verkaufspreise für Lieferungen ab Januar 2007 mit dem ausdrücklichen Hinweis zzgl. bzw. inkl. dieser Steuer benennen. Auf allen Rechnungen werden wir diese Steuer separat ausweisen. Analog der jahrelangen Praxis des Mineralölgeschäftes wird die Preisgestaltung incl. der Steuer zukünftig umgesetzt.

Ergänzend zum EStG wurden im Biokraftstoffquotengesetz Normparameter für die steuerliche Einstufung von Biokraftstoffen als Reinkraftstoff festgelegt. Für Pflanzenöl bedeutet das die Spezifikation nach DIN V 51605. Da diese Norm zunächst ausschließlich für Rapsöl definiert wurde und mit der Jodzahl das spezifische Fettsäuremuster nur dieser einzigen Ölpflanze beschrieben wurde, kann ab Januar zunächst auch nur reines Rapsöl diese fiskalische Anforderung erfüllen. Faktisch werden damit andere Pflanzenöle vom reinen Biokraftstoffmarkt verdrängt, was nicht dem technisch-technologischem Entwicklungsstand entspricht und damit einen aus unserer Sicht nicht begründeten und eklatanten Markteingriff darstellt.

Passend dazu wurde Ende Dezember auch die Durchführungsverordnung beschlossen.

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MEHRWERTSTEUER

 

Laut einer Entscheidung des Bundesfinanzgerichtshofes wird Rapsöl, auch raffiniertes Rapsöl mit 7% ermäßigtem Steuersatz berechnet, auch wenn es technisch (Verbrennung in Motoren, Schmieröl) verwendet wird. Grundlage der Entscheidung ist die Bedingung, das das Öl unter Lebensmittelumständen hergestellt wird. Unser Öl erfüllt diese Forderung und wird deshalb mit einem Steuersatz von 7% belegt.
Ausnahme: wenn das Öl aus anderen Gründen (Forderung der BLE – Energieraps, NaWaRo-Raps darf nicht in den Food-Breich gehen) lebensmitteluntauglich, sprich mit 3% Biodiesel vergällt wird, ist 19% MwSt. zu erheben.

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EU will Tanktourismus durch höhere Dieselsteuer bekämpfen

 

BRÜSSEL (Dow Jones)--Ein neuer Vorstoß der EU-Kommission, durch höhere Mindestsätze auf die Besteuerung von Diesel den "Tanktourismus" von Lastwagen einzudämmen, ist um zwei Wochen auf den 28. Februar verschoben worden. Budgetkommissarin Dalia Grybauskaite, bekannt für ihr großes Interesse an allen Steuerplänen, wolle sich den Vorschlag genauer ansehen, sagten mit dem Fall Vertraute am Montag in Brüssel. Das Vorhaben ist seit längerem geplant. Auch deutsche Spediteure drängen auf höhere Mindestsätze für den Treibstoff und führen als Argument Wettbewerbsnachteile gegenüber der Konkurrenz aus Staaten mit niedrigen Steuersätzen an.

Laut Kommission kann ein großer Lkw bis zu 3.000 km mit einer Tankfüllung fahren. Entsprechen häufig werde von Transportunternehmen in Ländern mit hoher Dieselsteuer die Chance genutzt, jenseits der Grenze wie beispielsweise im billigen Luxemburg zu tanken. Diese Umwege verursachten Umwelt- und Straßenschäden, sagte die Sprecherin des federführenden Kommissars Laszlo Kovacs. "Das Problem kann nicht auf die leichte Schulter genommen werden", fügte sie hinzu.

Allerdings ist im EU-Ministerrat bei allen Steuerfragen Einstimmigkeit erforderlich. Widerstand wird nicht nur aus Luxemburg, Spanien und Griechenland erwartet - die sich nicht an den derzeit gültigen Mindestsatz halten - sondern auch aus einigen der neuen Mitgliedstaaten wie Polen.

Kovacs plant, die Mindeststeuer auf Diesel bis 2012 von derzeit 305 auf 358 EUR pro 1.000 Liter anzuheben. Die nächste Stufe soll bis 2014 mit einem Mindestsatz von 380 EUR folgen. Bislang war in der EU bis 2010 eine Erhöhung des Mindestsatzes auf 330 EUR vorgesehen. Die Bundesregierung befürwortet die Pläne der Kommission. Der deutsche Steuersatz wird mit 470 EUR pro 1.000 Liter Diesel auch weiterhin erheblich über den von Brüssel angestrebten neuen Mindestsätzen liegen.

Quelle: http://www.news.de.porias.com/meldung2340.html

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