Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB) der ecofuelCARD.
§ 1 Geltungsbereich/Begriffsbestimmungen
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) gelten für
alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen
im Zusammenhang mit der ecofuelCARD / dem ecofuel-Transponder / dem ecofuel-Tankschlüssel.
Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen gelten unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Firma ECOFUEL (AGB). Sollten einzelne Bestimmungen
unserer AGB diesen ANB entgegenstehen, so gehen die ANB den Regelungen
unserer AGB vor.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser ANB sind natürliche Personen, mit
denen wir in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass diesen eine gewerbliche
oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser ANB sind natürliche oder juristische
Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen wir
in Geschäftsbeziehung treten, die in Ausübung einer gewerblichen
oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.4 Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher
als auch Unternehmer.
1.5 Wir widersprechen hiermit ausdrücklich allen abweichenden, entgegenstehenden
oder ergänzenden allgemeinen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen
des Kunden. Solche werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil,
es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
§2 Allgemeines
2.1 Die Firma burgsteinXpress – ecofuel – (im folgenden nur
noch ECOFUEL genannt) eröffnet Kunden die Möglichkeit, bargeldlos
mittels der ecofuelCARD, und/oder dem ecofuel-Transponder und/oder dem
ecofuel-Tankschlüssel an ihren Tankstellen Pflanzenöl zu tanken.
2.2 Der Kunde beantragt ein Kundenkonto mittels Antragsformular, welches
bei uns angefordert werden kann. ECOFUEL steht es frei, diesen Antrag
anzunehmen, das Kundenkonto zu erstellen und die ecofuelCARD auszugeben.
2.3 Die Annahme erfolgt entweder durch schriftliche Bestätigung oder
durch Ausgabe der ecofuelCARD. Mit der Ausgabe der ecofuelCARD ist der
Kunde bis zu dessen Rückgabe bzw. zur Sperrung der ecofuelCARD berechtigt,
den bargeldlosen Service an unseren Tankstellen zu nutzen.
2.4 zum Thema „Pflanzenöl als Kraftstoff“ und zu den
technischen Voraussetzungen beachten Sie unbedingt unsere AGB und die
dortigen Hinweise und Erläuterungen und setzen sich im Zweifel mit
dem Hersteller Ihres Fahrzeuges in Verbindung.
§3 Leistungsumfang
3.1 Mit Annahme des Antrages wird dem Kunden eine oder mehrere individualisierte
ECOFUEL-Tankkarte(n) überlassen. Die ecofuelCARD bleibt unser Eigentum.
3.2 Mit den ECOFUEL-Tankkarten ist der Kunde berechtigt, an unseren Tankstellen
bargeldlos gegen Rechnung zu tanken. Sollte das vereinbarte monatliche
Limit erreicht sein, so darf dieses nicht überschritten werden.
3.3 ECOFUEL ist berechtigt, die ecofuelCARD jederzeit ohne Angaben von
Gründen zu sperren und wieder zurück zu verlangen. Der Kunde
hat keinen Anspruch auf Überlassung der ecofuelCARD.
3.4 Eine Sperrung der ecofuelCARD erfolgt auf jeden Fall bei Missbrauch,
Überschreitung des vereinbarten Limits, bei Zahlungsverzug für
bereits bezogene und in Rechnung gestellte Leistungen oder bei Insolvenzantrag
des Kunden bzw. wenn ein Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt worden
ist.
3.5 Das Tanken kann aus technischen oder betrieblichen Gründen zu
bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten beeinträchtigt sein. Das
gilt insbesondere für die Tankstelle am Schleizer Dreieck, wenn die
Zufahrt aufgrund einer Rennveranstaltung gesperrt ist oder wenn ECOFUEL
durch seine Lieferanten nicht rechtzeitig beliefert wird. In derartigen
Fällen bestehen für den Kunden keine Ansprüche auf Schadensersatz,
keine Minderungs- oder Kündigungs- oder sonstigen Rechte.
§4 ecofuelCARD – Nutzung / Leistungslimit
4.1 Der Kunde ist berechtigt, mit ECOFUEL-Tankkarten an den Tankstellen
der Firma ECOFUEL bargeldlos, gegen Rechnung mit Abbuchungsauftrag, im
Rahmen des individuell vereinbarten Limits zu tanken.
4.2 Der Kunde verpflichtet sich, ECOFUEL-Tankkarten nur in dem vereinbarten
Umfang, bestimmungsgemäß, innerhalb des im Antrag vereinbarten
und von uns schriftlich bestätigtem Umsatzlimits zu nutzen, bzw.
nutzen zu lassen, sowie die gestellten Rechnungen innerhalb der angegebenen
Zahlungsfrist zu zahlen bzw. für die - für die Abbuchung notwendige
- Deckung zu sorgen..
4.3 Der Kunde darf ECOFUEL-Tankkarten nur insoweit nutzen, dass ein Ausgleich
der Umsätze gewährleistet ist.
4.4 Der Kunde haftet für sämtliche Umsätze, die mit den
ihm ausgehändigten ECOFUEL-Tankkarten getätigt werden.
§5 Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 der Kunde ist verpflichtet, mit der ecofuelCARD sorgsam umzugehen,
sorgfältige und sichere Verwahrung zu gewährleisten und jede
Beschädigung zu vermeiden.
5.2 Dem Kunden ist bekannt, dass jede Person, die in den Besitz von ECOFUEL-Tankkarten
gelangt, die Möglichkeit hat, mit diesen missbräuchliche Verfügungen
zu tätigen und auf Kosten des Kunden an unseren Tankstellen zu beziehen.
Dementsprechend hat der Kunde auch dafür Sorge zu tragen, dass keine
andere unberechtigte Person in den Besitz von ECOFUEL-Tankkarten gelangt.
Die ECOFUEL-Tankkarten dürfen insbesondere nicht für Dritte
frei zugänglich oder in sonstiger Art und Weise verwahrt werden,
die Unberechtigten die Inbesitznahme erleichtern oder ermöglichen
könnte. Für Schäden und/oder Verluste, die dem Kunden durch
solchen Missbrauch entstehen haftet ECOFUEL nicht.
5.3 Stellt der Kunde den Verlust einer ecofuelCARD oder deren missbräuchliche
Verwendung fest, so hat er uns unverzüglich unter der Telefonnummer
+49 (0) 37436 39006 davon zu unterrichten, um eine Sperrung durch uns
zu veranlassen. Zudem ist bei Verdacht auf Diebstahl oder missbräuchliche
Verwendung von ECOFUEL-Tankkarten Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
5.4 Nach der Verlustanzeige bzw. der Anzeige der missbräuchlichen
Verwendung wird die ecofuelCARD von uns für alle firmeneigenen Tankautomaten
gesperrt. Die Sperrung erfolgt aus technischen Gründen in der Regel
innerhalb 24 Stunden nach Eingang der entsprechenden Meldung. Der Kunde
wird über die Ausgeführte Sperrung schriftlich informiert und
haftet ab diesem Zeitpunkt nicht weiter für die missbräuchliche
Nutzung der ECOFUEL-Tankkarte.
5.5 Wird das Geschäftsverhältnis durch den Kunden oder durch
ECOFUEL beendet, so erstellt ECOFUEL nach Eingang aller an den Kunden
ausgehändigten ECOFUEL-Tankkarten unverzüglich eine Endabrechnung.
Der Rechnungsbetrag wird – soweit möglich – mit dem Guthaben
und dem Kartenpfand verrechnet. Ein etwaiger negativer Saldo wird dem
Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Ein Guthaben wird innerhalb 4 Wochen
(Auflösungsfrist der Bank) nach der Endabrechnung dem Kunden erstattet.
§6 Abrechnung
6.1 Die monatlichen Umsätze, die mit ECOFUEL-Tankkarten generiert
werden, werden dem Kunden arbeitstäglich, mindestens jedoch wöchentlich
abgerechnet. Der Kunde zahlt den Betrag innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles
per Abbuchungsauftrag, in Ermangelung eines solchen überweist er
den Betrag innerhalb 14 Tagen. Der Kunde verpflichtet sich, für ausreichend
Deckung zu sorgen oder uns das Geld zum Fälligkeitstermin zu Verfügung
zu stellen. Schecks und Wechsel werden nicht akzeptiert.
6.2 Kann ECOFUEL bis zum Ablauf des Tages der Fälligkeit nicht über
den Betrag frei verfügen, wird das Kundenkonto mit allen ausgegebenen
ECOFUEL-Tankkarten gesperrt und Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten
für Unternehmer und 5 Prozentpunkten für Verbraucher über
Basiszinssatz berechnet. Nach Ausgleich der Kundenkontos kann ECOFUEL
das Kundenkonto mit allen ausgegebenen ECOFUEL-Tankkarten wieder aktivieren.
ECOFUEL behält sich vor, im Wiederholungsfall weitere Sicherheiten
zu verlangen.
6.3 Wählt der Kunde die Zahlungsart „Guthabenkonto“,
so kann er die entsprechende im voraus bezahlte Menge nach Gutschrift
auf unserem Konto abtanken. Die Vorauszahlung kann entweder bar in unserer
Geschäftsstelle erfolgen oder per Überweisung auf unser Bankkonto.
6.3 Die Abgabe von Pflanzenöl-Kraftstoff erfolgt durch geeichte Zapfanlagen
in Verbindung mit geeichten Tankautomaten. Auf dieser Basis erfolgt die
Mengenermittlung und Rechnungsstellung.
6.4 Mögliche Einwendungen gegen die jeweiligen Abrechnungen sind
innerhalb von 14 Tagen – sollte der Kunde Unternehmer sein, unverzüglich
im Sinne des §337 HGB – schriftlich gegenüber uns erheben,
andernfalls gilt die abgerechnete Menge als genehmigt. Dem Kunden steht
es selbstverständlich frei, nachzuweisen, das über die ecofuelCARD
eine geringere, als die abgerechnete Menge bezogen worden ist.
6.5 Es werden die jeweils zum Zeitpunkt des Bezugs geltenden und an den
Tankstellen und Zapfsäulen ausgewiesenen Preise inkl. Der gesetzlichen
Mehrwertsteuer berechnet.
§7 Datenschutz
7.1 Die für die Nutzung von ECOFUEL-Tankkarten und die Abrechnung
der bezogenen Leistungen erforderlichen Nutzungs-und Bestandsdaten werden
nach den geltenden Bestimmungen der Datenschutzgesetze bei uns verarbeitet
und gespeichert. Hiernach dürfen wir insbesondere personenbezogene
Daten verarbeiten, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist.
Dies sind zum einen die Bestandsdaten (z.B. Name, Anschrift, Bankverbindung,
Email-Adresse, etc.), zum anderen die anfallenden Nutzungsdaten für
die Leistungserbringung (z.B. Ort und Zeitpunkt des Tankvorgangs, Leistungsabnahmemenge
usw.). Diese Daten werden auf unseren Servern verarbeitet, eine Weitergabe
an Dritte oder eine über den Vertragszweck hinausgehende Nutzung
findet selbstverständlich nicht statt, solange Sie hierzu keine ausdrückliche,
jederzeit widerrufbare Einwilligung erteilt haben.
7.2 Darüber hinaus erklärt der Kunde sich damit einverstanden,
dass seine Vertragsdaten (Firma, Name, Vorname, Strasse, Hausnummer, PLZ,
Ort) genutzt werden um bei der Creditreform für Unternehmer oder
bei der Schufa für Privatpersonen eine Bonitätsprüfung
zu veranlassen. Diese Einwilligung gilt bis zum Widerruf oder bis zur
Beendigung der Geschäftsbeziehung. Dem Kunden ist bekannt, dass der
Antrag durch die Firma burgsteinXpress – ecofuel - entweder durch
schriftliche Bestätigung oder durch Aushändigung der ecofuelCARD
angenommen werden kann.
§8 Sicherheiten, Ausschluß
8.1 Nach erfolgter Bonitätsprüfung und unter Einbezug des monatlichen
Verbrauchs an Pflanzenöl-Kraftstoff wird ECOFUEL eine angemessene
Sicherheit fordern. In der Regel wird die Sicherheit ca. 50% des zu erwartenden
monatlichen Umsatzes betragen. Dem Kunden steht es frei eine selbstschuldnerische
Bankbürgschaft in der geforderten Höhe zu stellen oder die Summe
per Überweisung als Kaution an ECOFUEL zu senden.
8.2 Sollte keine Sicherheit vereinbart worden sein, wir aber Anhaltspunkte
(insbesondere durch Zahlungsverzug vorangegangener Rechnungen) dafür
haben, das die Bonität des Kunden gefährdet sein könnte,
so sind wir berechtigt, jeden weiteren Bezug unserer Kraftstoffe über
ECOFUEL-Tankkarten von der Stellung einer entsprechenden Sicherheit abhängig
zu machen.
§9 Rabatte
9.1 ECOFUEL kann seinen Kunden Rabatte auf bezogene Leistungen gewähren.
Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch darauf. Das gilt insbesondere, wenn
vermehrt Probleme auftauchen, die der Kunde oder seine Beauftragten verursacht.
9.2 Für Kunden, die per Guthaben (auch Vorkasse oder Prepaid genannt)
gewährt ECOFUEL für Tankungen mit ECOFUEL-Tankkarten an seinen
Tankstellen einen Rabatt von 0,005 EUR inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
pro Liter auf den aktuellen Tankpreis.
9.3 Für Kunden, die ECOFUEL die geforderte Sicherheit per Überweisung
auf unser Konto stellen, gewährt ECOFUEL für Tankungen mit ECOFUEL-Tankkarten
an seinen Tankstellen einen Rabatt von 0,005 EUR inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
pro Liter auf den aktuellen Tankpreis.
§10 Ergänzende Geltung der AGB
10.1 Ergänzend zu den vorliegenden ANB gelten unsere AGB in der jeweils
neuesten und aktuellsten Fassung, insbesondere hinsichtlich Mängelrügen
und Gewährleistung, Verzug und Haftung.
§11 Vertragslaufzeit / Kündigung
11.1 Der ECOFUEL-Tankkartenservice ist ein freiwilliger Service, deshalb
behält sich ECOFUEL vor, jederzeit, ohne Angabe von Gründen
den Service einzustellen, ECOFUEL-Tankkarten zu sperren und unverzüglich
herauszuverlangen. Unserem Herausgabeverlangen hat der Kunde sofort nachzukommen,
ein Zurückbehaltungsrecht an ECOFUEL-Tankkarten besteht nicht.
11.2 Auch der Kunde kann jederzeit seine ECOFUEL-Tankkarte ohne Angabe
von Gründen zurückgeben. Der Kunde haftet bis zum Eingang der
ecofuelCARD im Hause der Firma ECOFUEL, bzw. bis zur Sperrung, für
sämtliche Umsätze, die getätigt worden sind.
§12 Sonstiges
12.1 Erfüllungsort ist Sitz der Firma burgsteinXpress – ecofuel
-
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Bestimmungen des
UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ist der Kunde Unternehmer,
sollen die ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen durch eine Regelung
ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelungen
möglichst nahe kommt.
12.4 Gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen gilt als ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Nutzungsbedingungen
Plauen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand
in Deutschland oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Stand: 01.01.2008

