Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB) der ecofuelCARD.

§ 1 Geltungsbereich/Begriffsbestimmungen
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit der ecofuelCARD / dem ecofuel-Transponder / dem ecofuel-Tankschlüssel. Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma ECOFUEL (AGB). Sollten einzelne Bestimmungen unserer AGB diesen ANB entgegenstehen, so gehen die ANB den Regelungen unserer AGB vor.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser ANB sind natürliche Personen, mit denen wir in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser ANB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen wir in Geschäftsbeziehung treten, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.4 Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.5 Wir widersprechen hiermit ausdrücklich allen abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden allgemeinen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen des Kunden. Solche werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
§2 Allgemeines
2.1 Die Firma burgsteinXpress – ecofuel – (im folgenden nur noch ECOFUEL genannt) eröffnet Kunden die Möglichkeit, bargeldlos mittels der ecofuelCARD, und/oder dem ecofuel-Transponder und/oder dem ecofuel-Tankschlüssel an ihren Tankstellen Pflanzenöl zu tanken.
2.2 Der Kunde beantragt ein Kundenkonto mittels Antragsformular, welches bei uns angefordert werden kann. ECOFUEL steht es frei, diesen Antrag anzunehmen, das Kundenkonto zu erstellen und die ecofuelCARD auszugeben.
2.3 Die Annahme erfolgt entweder durch schriftliche Bestätigung oder durch Ausgabe der ecofuelCARD. Mit der Ausgabe der ecofuelCARD ist der Kunde bis zu dessen Rückgabe bzw. zur Sperrung der ecofuelCARD berechtigt, den bargeldlosen Service an unseren Tankstellen zu nutzen.
2.4 zum Thema „Pflanzenöl als Kraftstoff“ und zu den technischen Voraussetzungen beachten Sie unbedingt unsere AGB und die dortigen Hinweise und Erläuterungen und setzen sich im Zweifel mit dem Hersteller Ihres Fahrzeuges in Verbindung.
§3 Leistungsumfang
3.1 Mit Annahme des Antrages wird dem Kunden eine oder mehrere individualisierte ECOFUEL-Tankkarte(n) überlassen. Die ecofuelCARD bleibt unser Eigentum.
3.2 Mit den ECOFUEL-Tankkarten ist der Kunde berechtigt, an unseren Tankstellen bargeldlos gegen Rechnung zu tanken. Sollte das vereinbarte monatliche Limit erreicht sein, so darf dieses nicht überschritten werden.
3.3 ECOFUEL ist berechtigt, die ecofuelCARD jederzeit ohne Angaben von Gründen zu sperren und wieder zurück zu verlangen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung der ecofuelCARD.
3.4 Eine Sperrung der ecofuelCARD erfolgt auf jeden Fall bei Missbrauch, Überschreitung des vereinbarten Limits, bei Zahlungsverzug für bereits bezogene und in Rechnung gestellte Leistungen oder bei Insolvenzantrag des Kunden bzw. wenn ein Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
3.5 Das Tanken kann aus technischen oder betrieblichen Gründen zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten beeinträchtigt sein. Das gilt insbesondere für die Tankstelle am Schleizer Dreieck, wenn die Zufahrt aufgrund einer Rennveranstaltung gesperrt ist oder wenn ECOFUEL durch seine Lieferanten nicht rechtzeitig beliefert wird. In derartigen Fällen bestehen für den Kunden keine Ansprüche auf Schadensersatz, keine Minderungs- oder Kündigungs- oder sonstigen Rechte.
§4 ecofuelCARD – Nutzung / Leistungslimit
4.1 Der Kunde ist berechtigt, mit ECOFUEL-Tankkarten an den Tankstellen der Firma ECOFUEL bargeldlos, gegen Rechnung mit Abbuchungsauftrag, im Rahmen des individuell vereinbarten Limits zu tanken.
4.2 Der Kunde verpflichtet sich, ECOFUEL-Tankkarten nur in dem vereinbarten Umfang, bestimmungsgemäß, innerhalb des im Antrag vereinbarten und von uns schriftlich bestätigtem Umsatzlimits zu nutzen, bzw. nutzen zu lassen, sowie die gestellten Rechnungen innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu zahlen bzw. für die - für die Abbuchung notwendige - Deckung zu sorgen..
4.3 Der Kunde darf ECOFUEL-Tankkarten nur insoweit nutzen, dass ein Ausgleich der Umsätze gewährleistet ist.
4.4 Der Kunde haftet für sämtliche Umsätze, die mit den ihm ausgehändigten ECOFUEL-Tankkarten getätigt werden.
§5 Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 der Kunde ist verpflichtet, mit der ecofuelCARD sorgsam umzugehen, sorgfältige und sichere Verwahrung zu gewährleisten und jede Beschädigung zu vermeiden.
5.2 Dem Kunden ist bekannt, dass jede Person, die in den Besitz von ECOFUEL-Tankkarten gelangt, die Möglichkeit hat, mit diesen missbräuchliche Verfügungen zu tätigen und auf Kosten des Kunden an unseren Tankstellen zu beziehen. Dementsprechend hat der Kunde auch dafür Sorge zu tragen, dass keine andere unberechtigte Person in den Besitz von ECOFUEL-Tankkarten gelangt. Die ECOFUEL-Tankkarten dürfen insbesondere nicht für Dritte frei zugänglich oder in sonstiger Art und Weise verwahrt werden, die Unberechtigten die Inbesitznahme erleichtern oder ermöglichen könnte. Für Schäden und/oder Verluste, die dem Kunden durch solchen Missbrauch entstehen haftet ECOFUEL nicht.
5.3 Stellt der Kunde den Verlust einer ecofuelCARD oder deren missbräuchliche Verwendung fest, so hat er uns unverzüglich unter der Telefonnummer +49 (0) 37436 39006 davon zu unterrichten, um eine Sperrung durch uns zu veranlassen. Zudem ist bei Verdacht auf Diebstahl oder missbräuchliche Verwendung von ECOFUEL-Tankkarten Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
5.4 Nach der Verlustanzeige bzw. der Anzeige der missbräuchlichen Verwendung wird die ecofuelCARD von uns für alle firmeneigenen Tankautomaten gesperrt. Die Sperrung erfolgt aus technischen Gründen in der Regel innerhalb 24 Stunden nach Eingang der entsprechenden Meldung. Der Kunde wird über die Ausgeführte Sperrung schriftlich informiert und haftet ab diesem Zeitpunkt nicht weiter für die missbräuchliche Nutzung der ECOFUEL-Tankkarte.
5.5 Wird das Geschäftsverhältnis durch den Kunden oder durch ECOFUEL beendet, so erstellt ECOFUEL nach Eingang aller an den Kunden ausgehändigten ECOFUEL-Tankkarten unverzüglich eine Endabrechnung. Der Rechnungsbetrag wird – soweit möglich – mit dem Guthaben und dem Kartenpfand verrechnet. Ein etwaiger negativer Saldo wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Ein Guthaben wird innerhalb 4 Wochen (Auflösungsfrist der Bank) nach der Endabrechnung dem Kunden erstattet.
§6 Abrechnung
6.1 Die monatlichen Umsätze, die mit ECOFUEL-Tankkarten generiert werden, werden dem Kunden arbeitstäglich, mindestens jedoch wöchentlich abgerechnet. Der Kunde zahlt den Betrag innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles per Abbuchungsauftrag, in Ermangelung eines solchen überweist er den Betrag innerhalb 14 Tagen. Der Kunde verpflichtet sich, für ausreichend Deckung zu sorgen oder uns das Geld zum Fälligkeitstermin zu Verfügung zu stellen. Schecks und Wechsel werden nicht akzeptiert.
6.2 Kann ECOFUEL bis zum Ablauf des Tages der Fälligkeit nicht über den Betrag frei verfügen, wird das Kundenkonto mit allen ausgegebenen ECOFUEL-Tankkarten gesperrt und Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten für Unternehmer und 5 Prozentpunkten für Verbraucher über Basiszinssatz berechnet. Nach Ausgleich der Kundenkontos kann ECOFUEL das Kundenkonto mit allen ausgegebenen ECOFUEL-Tankkarten wieder aktivieren. ECOFUEL behält sich vor, im Wiederholungsfall weitere Sicherheiten zu verlangen.
6.3 Wählt der Kunde die Zahlungsart „Guthabenkonto“, so kann er die entsprechende im voraus bezahlte Menge nach Gutschrift auf unserem Konto abtanken. Die Vorauszahlung kann entweder bar in unserer Geschäftsstelle erfolgen oder per Überweisung auf unser Bankkonto.
6.3 Die Abgabe von Pflanzenöl-Kraftstoff erfolgt durch geeichte Zapfanlagen in Verbindung mit geeichten Tankautomaten. Auf dieser Basis erfolgt die Mengenermittlung und Rechnungsstellung.
6.4 Mögliche Einwendungen gegen die jeweiligen Abrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen – sollte der Kunde Unternehmer sein, unverzüglich im Sinne des §337 HGB – schriftlich gegenüber uns erheben, andernfalls gilt die abgerechnete Menge als genehmigt. Dem Kunden steht es selbstverständlich frei, nachzuweisen, das über die ecofuelCARD eine geringere, als die abgerechnete Menge bezogen worden ist.
6.5 Es werden die jeweils zum Zeitpunkt des Bezugs geltenden und an den Tankstellen und Zapfsäulen ausgewiesenen Preise inkl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.
§7 Datenschutz
7.1 Die für die Nutzung von ECOFUEL-Tankkarten und die Abrechnung der bezogenen Leistungen erforderlichen Nutzungs-und Bestandsdaten werden nach den geltenden Bestimmungen der Datenschutzgesetze bei uns verarbeitet und gespeichert. Hiernach dürfen wir insbesondere personenbezogene Daten verarbeiten, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist. Dies sind zum einen die Bestandsdaten (z.B. Name, Anschrift, Bankverbindung, Email-Adresse, etc.), zum anderen die anfallenden Nutzungsdaten für die Leistungserbringung (z.B. Ort und Zeitpunkt des Tankvorgangs, Leistungsabnahmemenge usw.). Diese Daten werden auf unseren Servern verarbeitet, eine Weitergabe an Dritte oder eine über den Vertragszweck hinausgehende Nutzung findet selbstverständlich nicht statt, solange Sie hierzu keine ausdrückliche, jederzeit widerrufbare Einwilligung erteilt haben.
7.2 Darüber hinaus erklärt der Kunde sich damit einverstanden, dass seine Vertragsdaten (Firma, Name, Vorname, Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort) genutzt werden um bei der Creditreform für Unternehmer oder bei der Schufa für Privatpersonen eine Bonitätsprüfung zu veranlassen. Diese Einwilligung gilt bis zum Widerruf oder bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung. Dem Kunden ist bekannt, dass der Antrag durch die Firma burgsteinXpress – ecofuel - entweder durch schriftliche Bestätigung oder durch Aushändigung der ecofuelCARD angenommen werden kann.
§8 Sicherheiten, Ausschluß
8.1 Nach erfolgter Bonitätsprüfung und unter Einbezug des monatlichen Verbrauchs an Pflanzenöl-Kraftstoff wird ECOFUEL eine angemessene Sicherheit fordern. In der Regel wird die Sicherheit ca. 50% des zu erwartenden monatlichen Umsatzes betragen. Dem Kunden steht es frei eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft in der geforderten Höhe zu stellen oder die Summe per Überweisung als Kaution an ECOFUEL zu senden.
8.2 Sollte keine Sicherheit vereinbart worden sein, wir aber Anhaltspunkte (insbesondere durch Zahlungsverzug vorangegangener Rechnungen) dafür haben, das die Bonität des Kunden gefährdet sein könnte, so sind wir berechtigt, jeden weiteren Bezug unserer Kraftstoffe über ECOFUEL-Tankkarten von der Stellung einer entsprechenden Sicherheit abhängig zu machen.
§9 Rabatte
9.1 ECOFUEL kann seinen Kunden Rabatte auf bezogene Leistungen gewähren. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch darauf. Das gilt insbesondere, wenn vermehrt Probleme auftauchen, die der Kunde oder seine Beauftragten verursacht.
9.2 Für Kunden, die per Guthaben (auch Vorkasse oder Prepaid genannt) gewährt ECOFUEL für Tankungen mit ECOFUEL-Tankkarten an seinen Tankstellen einen Rabatt von 0,005 EUR inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Liter auf den aktuellen Tankpreis.
9.3 Für Kunden, die ECOFUEL die geforderte Sicherheit per Überweisung auf unser Konto stellen, gewährt ECOFUEL für Tankungen mit ECOFUEL-Tankkarten an seinen Tankstellen einen Rabatt von 0,005 EUR inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Liter auf den aktuellen Tankpreis.
§10 Ergänzende Geltung der AGB
10.1 Ergänzend zu den vorliegenden ANB gelten unsere AGB in der jeweils neuesten und aktuellsten Fassung, insbesondere hinsichtlich Mängelrügen und Gewährleistung, Verzug und Haftung.
§11 Vertragslaufzeit / Kündigung
11.1 Der ECOFUEL-Tankkartenservice ist ein freiwilliger Service, deshalb behält sich ECOFUEL vor, jederzeit, ohne Angabe von Gründen den Service einzustellen, ECOFUEL-Tankkarten zu sperren und unverzüglich herauszuverlangen. Unserem Herausgabeverlangen hat der Kunde sofort nachzukommen, ein Zurückbehaltungsrecht an ECOFUEL-Tankkarten besteht nicht.
11.2 Auch der Kunde kann jederzeit seine ECOFUEL-Tankkarte ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Der Kunde haftet bis zum Eingang der ecofuelCARD im Hause der Firma ECOFUEL, bzw. bis zur Sperrung, für sämtliche Umsätze, die getätigt worden sind.
§12 Sonstiges
12.1 Erfüllungsort ist Sitz der Firma burgsteinXpress – ecofuel -
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ist der Kunde Unternehmer, sollen die ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelungen möglichst nahe kommt.
12.4 Gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Nutzungsbedingungen Plauen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Stand: 01.01.2008

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