Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma burgsteinXpress – ecofuel -, Krebeser Strasse 12, 08538 Burgstein
§ 1 Geltungsbereich/Begriffsbestimmungen
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für
alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, mit
denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine
gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet
werden kann.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische
Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung
getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.4 Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher
als auch Unternehmer.
1.5 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäfts-bedingungen
des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbe-standteil, es
sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Allgemeines
2.1 Pflanzenöl ist grundsätzlich ein gut geeigneter Kraftstoff,
weist aber einen höheren Flammpunkt auf, als Dieselkraftstoff und
ist zähflüssiger (viskoser). Zudem liegt Pflanzenöl als
Naturprodukt, nicht als genormte, reine
Flüssigkeit vor.
2.2 Der Kunde hat sich vor Einsatz unseres Pflanzenöls genau über
Voraussetzungen für die Nutzung, die möglichen Folgen und Risiken
im Allgemeinen und für seinen Motor/BHKW im Besonderen genauestens
zu informieren.
2.3 Der Kunde hat selbst für die Einhaltung etwaiger Genehmigungen,
Zulassungen etc. zu sorgen.
2.4 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass
a. Pflanzenöl für den Betrieb von Benzinmotoren ungeeignet ist;
b. von einer Verwendung von Pflanzenöl als überwiegender oder
alleiniger Kraftstoff ohne vorherige Beratung durch einen Fachmann und
ggf. durch-zuführende Motorumrüstung dringend abzuraten ist;
c. der Kunde die physikalischen Unterschiede von Pflanzenöl zu Biodiesel
zu beachten hat;
d. der Motor beim Betrieb mit Pflanzenöl eine veränderte Leistung
und Kraftstoffverbrauch im Vergleich zu Dieselkraftstoff aufweisen kann;
e. die Nutzung von Pflanzenöl bei niedrigen Temperaturen, aufgrund
der niedrigeren Viskosität und des höheren Flammpunktes, zu
Schwierigkeiten führen kann, und deshalb unter Umständen eine
Zubetankung von Diesel
erforderlich ist;
f. bei bestimmten Tanksystemen vor längerem Motorstillstand das Nachspülen
der Düsen mit Dieselkraftstoff erforderlich sein kann;
g. es bei Langzeitnutzung abhängig von dem getankten Pflanzenöl
und der verwendeten Umrüsttechnik zu Schädigung an Dichtungen,
Simmeringen, Einspritzpumpen etc. kommen kann;
h. die Nutzung von Pflanzenölen die Intervalle von Ölwechseln
und Wechsel der Schmierstoffe sowie die Wartungsarbeiten verkürzen
kann und der Kunde für einen rechtzeitigen Öl- und/oder Kraftstofffilterwechsel
und die erforderlichen Wartungsarbeiten zu sorgen hat;
i. die Umrüstung von Fahrzeugen, welche noch gültige Herstellergarantie
haben, zu Einschränkungen oder zu vollständigem Verfall der
Hersteller-garantie aufgrund des Umrüsteingriffs führen kann;
j. der Betrieb eines BHKW mit Pflanzenöl nach dem derzeitigen Stand
im Rahmen des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) geregelt ist, das sich
aber ändern kann und der Kunde selbst für die erforderlichen
Anzeigen, Genehmi-gungen etc. zu sorgen hat.
§ 3 Vertragsschluss
3.1 Bei loser Lieferung erklärt der Kunde mit der Bestellung der
Ware verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt,
dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von einer Woche
nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich
durch eine Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an
den Kunden erklärt werden.
3.2 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer bzw. der Ölmühle.
Dieses gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns
zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes
mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit
der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich
zurückerstattet.
3.3 Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen unserer Vertreter oder
sonstiger Verkaufsmitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrück-lichen
schriftlichen Bestätigung unserer Geschäftsleitung.
3.4 Hinsichtlich anderer Leistungen und/oder Lieferangebote sind unsere
Angebote freibleibend.
3.5 Beinhaltet ein Auftrag die besondere Beratung Empfehlungen für
oder wider einem Betrieb mit Pflanzenöl o. ä., so schulden wir
nur die gewissenhafte Bemühung mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns. Wird von dem Kunden ein bestimmtes Ergebnis verlangt, so ist
dies geson-dert schriftlich zu beauftragen und zu vergüten.
§ 4 Preise und Transportkosten
4.1 Bei Geschäften mit Unternehmern ist der angebotene Preis bis
zum angegebenen Datum, beim Großhandel bis zum Handelsschluss der
Vorlieferanten, in Ermangelung dessen, spätestens aber für 7
Tage ab Angebotsdatum bindend. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich
in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils
vorgeschriebenen Höhe zuzüglich der jeweiligen Transportkosten.
Sollte sich der Einstandspreis der angebotenen Ware vor unserer Annahme
der Bestellung verändern, so sind wir berechtigt, den höheren
Preis zu verlangen. Der Kunde kann in diesem Fall nur dann von dem Vertrag
zurücktreten, wenn die Preisänderung mehr als 10% von dem angebotenen
Preis abweicht.
4.2 Bei Lieferungen berechnen wir die jeweils anfallenden Transportkosten.
Die Wahl des Transportes bleibt uns überlassen. Lieferungen in das
Ausland erfolgen nur gegen Vorkasse oder entsprechende Sicherheitsleistung
und
ebenfalls auf Kosten des Kunden. Auf Wunsch teilen wir dem Kunden die
entstehenden Transportkosten vor Ausführung der Lieferung mit. Im
Übrigen gilt § 7.
4.3 Für zurückgesandtes Transport-/bzw. Verpackungsmaterial
wird keine Gutschrift erteilt.
§ 5 Zahlung und Verrechnung
5.1 Der Kaufpreis wird sofort fällig und ist ohne jeden Abzug zahlbar
spätestens bis zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziel;
in Ermangelung eines solchen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum.
5.2 Während des Verzuges ist die Geldschuld gemäß §
288 Abs. I bzw. Abs. II BGB zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen
höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
5.3 Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände
bekannt, die nach unserem pflichtgemäßen, kaufmännischen
Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern,
so sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte in diesem Falle
berechtigt für noch ausstehende Leistungen, Vorauszahlungen oder
Stellung uns ge-nehmer Sicherheiten zu verlangen und nach erfolglosem
Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung solcher
Sicherheiten vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen.
5.4 Mit befreiender Wirkung können Zahlungen nur an uns direkt geleistet
werden. Stehen mehrere Forderungen offen, so steht es uns frei, Zahlungen
des Kunden auf die jeweils ältesten Forderungen nebst Zinsen und
Kosten zu
verrechnen, selbst wenn der Kunde ausdrücklich auf eine bestimmte
Forderung bezahlt hat.
5.5 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenan-sprüche
rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht
kann nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis
beruht.
§ 6 Lieferzeit, Nichtlieferung, Verzug, Teillieferung
6.1 Bestätigte Aufträge und schriftlich bestätigte Liefertermine
gelten in allen Fällen vorbehaltlich richtiger und rechtskräftiger
Selbstbelieferung. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung,
keinesfalls jedoch vor Klärung aller Einzelheiten der Auftragsausführung
und etwaigen erforderlichen Vorleistungen durch den Kunden. Bei Verkäufen
ab Lager, bzw. ab Ölmühle sind die Liefertermine- und fristen
eingehalten, wenn die Ware innerhalb der Lieferfrist oder zum Liefertermin
das Lager bzw. die Ölmühle verlässt. Sie gelten ferner
mit der Meldung und Transportbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware
ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden kann. Die Einhaltung
der Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen unsererseits setzt die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden
voraus. Lieferfristen und Liefertermine verlängern sich um den Zeitraum,
um den der Kunde sich mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in
Verzug befindet.
6.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen, die bei uns oder bei einem
unserer Unterlieferanten aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von
Umständen entstehen, die höherer Gewalt gleich stehen (wie z.B.
währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen,
Streiks, Aussper-rungen, Betriebsstörungen wie beispielsweise Feuer,
Maschinendefekte, Bruch, Rohstoff- und Energiemangel) berechtigen uns,
die Lieferung und/oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird die Durchführung
des Vertrages für eine Partei unzumutbar, so kann sie insoweit vom
Vertrag zurücktreten.
Geraten wir mit der Leistung in Verzug, so ist uns zunächst eine
angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist
kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ein weiterer Anspruch auf
Schadensersatz neben dem Rücktritt ist ausgeschlossen, soweit uns
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder
ein Fall des § 10.2 vorliegt.
6.3 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
§ 7 Versand, Gefahrentragung, Abnahme
7.1 Soweit schriftlich nichts Abweichendes vereinbart wird, erfolgt der
Transport durch uns oder einen von uns beauftragten Spediteur auf Gefahr
des Kunden. Die Pflicht des § 7.2 Kunden zur Tragung der Transportkosten
richtet
sich nach § 4.1. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels
bleibt uns vorbehalten. Auf Wunsch des Kunden können wir auf seine
Kosten bei der jeweiligen Spedition eine Transportversicherung abschließen.
7.3 Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder
sonstigen Transportbeauftragten, spätestens mit Verlassen unseres
Lagers, der Ölmühle etc. auf den Kunden über, und zwar
auch dann, wenn die Ware durch uns selbst ausgeliefert wird.
7.4 Verzögert sich der Transport dadurch, dass wir infolge gänzlichen
oder teilweisen Zahlungsverzuges des Kunden von unserem Zurückbehaltungsrecht
Gebrauch machen oder aus einem sonstigen vom Kunden zu vertretenden Grund,
so geht die Gefahr spätestens ab Datum der Mitteilung der Transport-bereitschaft
auf den Kunden über.
7.5Versandfertig gemeldete und zur Auslieferung
fällige Ware muss der Kunde sofort abrufen. Andernfalls sind wir
berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden zu lagern und als geliefert
zu berechnen. Während der Lagerung haben wir nur Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit zu vertreten.
7.6 Der Kunde hat eine ordentliche Zufahrt zum Tank zu gewährleisten.
Die Zuwegung muß für LKWs bis 45t fest und belastbar sein.
Entsprechende Rangier- und Umkehrmöglichkeit muß vom Kunden
gewährleistet werden. Der
Kunde haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die durch unwegsames
Gelände oder enge Zufahrten oder durch seine Anweisung hervorgerufen
werden.
7.7 Die maximale Schlauchlänge beträgt in der Regel 12m. Andere
benötigte Längen müssen vor dem Kaufvertrag mitgeteilt
werden. Wartezeiten und weitere nachgewiesene Kosten werden dem Kunden
im vollem Umfang berechnet
7.8 Der Lieferant stellt das Fahrzeug für 3 Stunden zum be- bzw.
entladen zur Verfügung. Längere Wartezeiten, die nicht auf das
Verschulden des Liefe-ranten gehen werden mit 55.-EUR/h netto berechnet.
Die Zeit ist nicht
gegeneinander aufrechenbar und beginnt mit dem Zeitpunkt der vereinbarten
Bereitstellung des Fahrzeugs.
7.9 Die Entladefrist beginnt mit der Bereitstellung des Fahrzeugs, indem
der Empfänger die volle Verfügungsgewalt über die Ladung
erhält.
7.10 Beim Entladen übergelaufene Mengen, bzw. beim Schlauchentleeren
ausgelaufene Mengen sind kein Schaden, sondern technisch bedingte Verluste.
Der Lieferant übernimmt hierfür keine Haftung. Grundsätzlich
ist eine durch Überfüllsicherung gesicherte Außenbetankung
zu ermöglichen. Werden Behälter und nicht entsprechend gesicherte
Tanks auf Verlangen des Kunden befüllt, so übernimmt der Lieferant
keine Haftung für ausgelaufene oder über-gelaufene Mengen sowie
evt. entstehende Folgeschäden.
7.11 In diesem Sinne gelten die Vertragsbedingungen für den Güterkraft-verkehrs-
und Logistikunternehmer (VBGL), neueste Fassung entsprechend, soweit Sie
nicht im Gegensatz zu unseren Bedingungen stehen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum
an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei
Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware
bis zur ollständigen
Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung
vor.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern
Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese
auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware,
etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Verunreinigung, Vermischung
mit ande-ren Pflanzenölen oder die Vernichtung der Ware sowie einen
Besitzwechsel
der Ware und den eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich mitzuteilen.
8.4 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere
bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung seiner Pflicht nach § 8.2
und § 8.3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die
Ware
herauszuverlangen.
8.5 Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen
in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung
gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung an. Nach der
Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer
seiner
Zahlungsverpflichtung nicht ordnungsgemäß nachkommt oder in
Zahlungsverzug gerät.
8.6 Die Vermischung des Pflanzenöls durch den Unternehmer erfolgt
stets im Namen und im Auftrage für uns. Erfolgt eine Vermischung
mit uns nicht gehörenden Pflanzenölen, so erwerben wir an dem
Gesamtgemisch das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns
gelieferten Waren zu den sonstigen vermischten Pflanzenölen.
8.7 Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware ausreichend gegen
Feuer und Diebstahl zu versichern. Seine Ansprüche aus den ersicherungsverträgen
tritt er bereits jetzt an uns ab.
§ 9 Mängel, Rügen und Gewährleistung
9.1 Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel
der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewährleistung durch Nach-
oder Ersatzlieferung.
9.2 Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl,
ob die Nacherfüllung durch Nach- oder Ersatzlieferung erfolgen soll.
Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung
zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere
Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher
bleibt.
9.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung
des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertrags-widrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln,
steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
9.4 Offensichtliche Mängel müssen innerhalb eine Frist von einer
Woche ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden; andernfalls ist
die Geltend-machung des Gewährleistunganspruchs ausgeschlossen. Dies
gilt nicht bei Arglist unsererseits. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung. Der Unternehmer trifft die volle Beweislast für
sämtliche nspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel
selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge, 9.5
zudem gilt § 377 HGB. Den Verbraucher trifft die Beweislast für
den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels. Wurde der Verbraucher durch
unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Ware bewogen, trifft ihn
die Beweislast für seine Kaufentschei-dung. Bei gebrauchten Gütern
trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der
Sache.
9.6 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach
ge-scheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim
Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt
sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht
haben.
9.7 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungfrist ein
Jahr, für Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten
Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung
der Ware. Dies gilt nicht, wenn der
Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (vgl. 8.4 dieser
Bestimmung).
9.8 Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware
grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers bzw. des
Produzenten als verein-bart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen
oder Werbung des Herstellers
bzw. des Produzenten stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffen-heitsangabe
der Ware dar.
9.9 Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir
lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet
und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen
Montage entgegensteht.
9.10 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellerangaben
bleiben hiervon unberührt.
§ 10 Haftung
10.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unsererseits oder
unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt
sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittel-baren Durchschnittsschaden. Gegenüber Unternehmen haften
wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten
nicht.
10.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche
des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen
nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder
bei Verlust des Lebens des Kunden.
10.3 Andere Schadensersatzansprüche des Kunden als Ansprüche
aus Gewährleistung gemäß § 438 Abs. 1 Nr.2 und §
634 a BGB verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Das
gilt nicht, wenn uns Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar
ist.
§ 11 Weiterverkauf und Rücknahme von Waren
11.1 Abgesehen von gesetzlichen Widerrufs- und Rückgaberechten steht
dem Kunden kein Recht auf Umtausch zu, es sei denn, wir stimmen der Rücksen-dung
ausdrücklich schriftlich zu. Die in diesem Fall von uns genehmigten
Rücksendungen werden zum Einkaufspreis abzüglich eines Abzuges
bis zu 50% gutgeschrieben. Alle Rücksendungen erfolgen auf Kosten
und Gefahr des Kunden.
11.2 Besteht zugunsten des Verbrauchers ein Widerrufsrecht, so hat er
bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40,00 Euro die regelmäßigen
Kosten der Rücksendung zu tragen. Der Verbraucher hat in diesem Falle
Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme
der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten.
§ 12 Rückhaberecht bei Verbraucherverträgen im
Fernabsatz
12.1 Rückgaberecht Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe
von Gründen innerhalb von 2 Wochen durch Rücksendung der Ware
zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware
und dieser Belehrung. Nur bei
nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) könne
Sie die Rückgabe auch durch Rücknahme verlangen in Textform,
also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist
genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.
In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.
Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen
an ecofuel Krebeser Straße 12, 08538 Burgstein OT Großzöbern.
12.2 Rückgabefolgen Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die
beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.
gezogenen Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer
Verschlechte-rung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt
nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren
Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre – zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem
Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles
unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
§ 13 Verjährung
Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns – ausgenommen
die Rechte des Verbrauchers gemäß § 9.6 – verjähren
spätestens 12 Monate nach Gefahrenübergang bzw. nach Entstehung
des Anspruches, je nachdem welcher Zeitpunkt früher liegt, es sei
denn, es liegt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
unsererseits vor.
§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes
Recht
14.1 Erfüllungsort ist Sitz der Gesellschaft.
14.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bestimmungen des
UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.
14.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechtes oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Plauen.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung
soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg
dem der unwirksamen Regelungen möglichst nahe kommt.
Stand: 01.11.2007

